23.05.2018

DSGVO 2018

Ab dem 25.05.2018 gelten die Vorschriften nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Die neuen Regelungen gelten auch für Vereine
Die meisten der geltenden Vorschriften sind aber nicht neu, sondern ergaben sich schon bisher aus dem BDSG.

Im Mitgliederbereich findet Ihr die aktuellen Informationspflichten gemäß Artikel 12 bis 14 DSGVO sowie die Einwilligungserklärung nach aktuellem Stand.